Natürliche und juristische Personen, die in einem Schweizer Kanton steuerpflichtig sind, können in der Regel freiwillige Geldleistungen an den Verein CHEIRA wie folgt in Abzug bringen:
- Natürliche Personen bis zu insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte, sofern die Zuwendungen in der Steuerperiode CHF 100.– übersteigen.
- Juristische Personen bis zu 20 Prozent des Reingewinns.