Steuerbefreiung

Natürliche und juristische Personen, die in einem Schweizer Kanton steuerpflichtig sind, können in der Regel freiwillige Geldleistungen an den Verein CHEIRA wie folgt in Abzug bringen:

 

  • Natürliche Personen bis zu insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte, sofern die Zuwendungen in der Steuerperiode CHF 100.– übersteigen.
  • Juristische Personen bis zu 20 Prozent des Reingewinns.

 

Download
Steuerbefreiung_Steuerverw_A.Rh_Bew_2016
Adobe Acrobat Dokument 934.5 KB